Seit Juli 2018 regelt die Novelle der Hessischen Bauordnung in § 14 den Brandschutz neu.

Damit einher geht eine Erweiterung der Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern: Auch in Aufenthaltsräumen außerhalb von Wohnungen, in denen Personen “bestimmungsgemäß” schlafen, muss nun mindestens ein Rauchmelder installiert werden.

Mit der Erweiterung der Ausstattungspflicht schließt der Gesetzgeber eine Lücke im Brandschutz. Denn nach bisheriger hessischer Regelung mussten beispielsweise Schlafräume in Kindertagesstätten oder Unterkünften für Asylbewerber sowie Gästezimmer in kleineren Hotels und Pensionen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Wer ist von der erweiterten Ausstattungspflicht betroffen?

Von der erweiterten Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern betroffen sind zunächst alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe, die für feste Mitarbeiter und saisonale Mitarbeiter (Erntehelfer etc.) Schlafräume bereitstellen. Diese Schlafräume müssen sich im Betriebsgebäude oder in Unterkünften auf dem Betriebsgelände befinden. Rauchmelder installieren müssen durch die neue Regelung auch kleine Pensionen und Hotels mit weniger als 60 Gästebetten, die gemäß § 9 Abs. 2 der hessischen Beherbergungsstättenrichtlinie nicht zur Installation einer Brandmeldeanlage verpflichtet sind. Von der Ausstattungspflicht betroffen sind zudem auch Kindertagesstätten, in denen Kinder mittags schlafen, Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen, in denen Menschen “bestimmungsgemäß” schlafen. Für die Nachrüstung verantwortlich ist dabei ohne Ausnahme der Eigentümer des Gebäudes.

Was gilt, wenn bereits Brandmeldeanlagen Vorschrift sind?

Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung sind in allen Zimmern, wo Personen “bestimmungsgemäß” schlafen, Rauchmelder einzubauen – selbst dann, wenn bereits eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist.

Um in solchen Fällen bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung von der Ausstattungspflicht der Schlafräume mit zusätzlichen Rauchmeldern zu erreichen, empfiehlt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ den Betroffenen, sich Rat bei einem Architekten oder Anwalt einzuholen.

Sind Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben, allerdings ohne Melder in den Schlafräumen, rät die Initiative nachdrücklich, dort mit der Brandmeldeanlage vernetzte Rauchmelder durch eine Fachfirma installieren zu lassen.

Was geschieht bei Verstoß gegen diese neuen Regelungen?

Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Denn wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann nach der Bauordnung mit Strafzahlungen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Ab wann gilt die erweiterte Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern?

Während für Neu- und Umbauten seit Inkrafttreten der Neufassung der Hessischen Bauordnung (6. Juli 2018) die erweiterte Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern greift, ist für die Nachrüstung in Bestandsbauten vom Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2020 ist die neue Regelung dann auch für Bestandsbauten verbindlich.

Quelle:Brandschutz Hessen

Ändert sich etwas an der Rauchmelderpflicht für Wohnungen?

An der Rauchmelderpflicht für private Wohnräume ändert sich mit der Neuregelung der Landesbauordnung nichts. Nach wie vor gilt: In allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen, müssen Rauchmelder installiert werden.

Was ist die DIN 14676?
Die DIN 14676 ist die Vorschrift für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsänlicher Nutzung.

Was ist die Landesbauordnung, kurz LBO genann?
Die LBO ist ein Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes und regelt welche Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen.

Bis wann muss ich nachrüsten?
Das regelt das jeweilige Bundesland. In Hessen war der Stichtag  der 31.12.2014 ! Eine Erweiterung für Hotels, Kindergärten u. a. gilt seit dem 01.01.2020.

Was macht ein Rauchwarnmelder?: Ein Rauchwarnmelder ist als Personenschutz gedacht – er gilt nicht als Gebäudeschutz!

Wie viele Rauchwarnmelder benötige ich? : Das ist auch in der LBO festgelegt und richtet sich nach der Menge von Schlaf-, Kinder,- Flure und Gästezimmer

Langt ein Rauchwarnmelder für einen Raum?: Das ist abhängig von der Bauart des Rauchwarnmelders, Beschaffenheit  und Größe des Raumes. Die max. Überwachungsgröße eines Rauchwarnmelders ist jedoch auf 60m² begrenzt.

Wer hat die Verantwortung?: Das regelt auch die LBO des jeweiligen Bundeslandes. In Hessen liegt die Einbaupflicht Pflicht beim Eigentümer, Die Verantwortung der Betriebsbereitschaft liegt beim Besitzer

Was geschieht bei Verstoß gegen diese neuen Regelungen?

Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Denn wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann nach der Bauordnung mit Strafzahlungen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Kann ich die Haftung übertragen? Ja.! Übergeben Sie uns als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder den Einbau und die Wartungen .

Was heißt geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676: Wir haben ein Seminar zur Installation von Rauchwarnmeldern absolviert und die abschließende Prüfung bestanden.

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