Schlüssel-Empfangsbestätigung
Hiermit bestätigt der Empfänger den Erhalt der/des folgenden Schlüssel(s):
Empfänger: _____________________________ Anschrift______________________
Telefonnummer für Notfälle und Gefahrenabwehr des Mieters________________________
Name des Schlüsselwarts: _________________________
Telefonnummer für Notfälle und Gefahrenabwehr des Schlüsselwart____________________
Mietbereich:_____________________________ Anschrift:______________________
Schlüsselbezeichnung: _ Haustüre______________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: _Briefkasten_____________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: _Kellergang_____________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: _Allgemeinräume_________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: _Wohnung______________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
sonstige Bemerkung / Vereinbarungen: _________________________________
Zur Beachtung:
1. Schlüsselverwahrung
1.1. Der/die Empfänger/in von Schlüsseln ist für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Er/Sie übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben.
1.2. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist insbesondere im Interesse des/der empfangsberechtigten Schlüsselinhabers/in untersagt.
2. Rückgabe von Schlüsseln
2.1. Bei Umzug in andere Räume oder Ausscheiden aus dem Mietverhältnis sind alle erhaltenen Schlüssel an die ausgebende Stelle zurückzugeben. Die Rückgabe wird bestätigt. Auf Verlangen wird eine Quittung ausgestellt. Sollten Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die entstandenen Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit dem/der Schlüsselinhaber/in in Rechnung gestellt.
3. Schließanlagenart
3.1 Mir wurde mitgeteilt das es sich bei der eingebauten Schließanlage mit übergeordneten Schließungen und Schlüsseln handelt.
3.2 Der/die eingebauten Schließzylinder dürfen ohne Zustimmung des Schlüsselwart nicht ausgebaut werden und/oder durch Fremdfabrikate ersetzt werden.
3.3 Der/die Empfänger wurden ausdrücklich hingewiesen, das sich übergeordnete oder Mehrschlüssel im Besitz des Schlüsselwart befinden.
3.4 Die Sicherstellung der Mehrschlüssel trägt alleine der Schlüsselwart und verpflichtet sich die unbefugte Nutzung sicher zu stellen und ggfls. nachzuweisen.
4. Gefahrenabwehr
4.1 Im Falle der Gefahrenabwehr ist der Schlüsselwart befugt die übergeordneten Mehrschlüssel zur Öffnung der betroffenen Räume zu nutzen. Er verpflichtet sich in der gesamten Zeit der Gefahrenabwehr, sich zu Kontrolle in den betroffenen Räumen zu befinden. Ebenfalls verpflichtet sich der Schlüsselwart die Räumlichkeiten nach der Bekämpfung der Gefahrenabwehr die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu verschließen.
4.2 Der Schlüsselwart verpflichtet sich im Falle der Notöffnung den Nutzer / Mieter sofort telefonisch zu unterrichten. Sollte der Nutzer / Mieter nicht zu erreichen sein, wird der Schlüsselwart eine Notiz mit allen Informationen am Haupteingangsbereich des Nutzers hinterlassen.
4.3 Die Schlüssel sollten nicht alle mit in den Urlaub genommen werden. Sollte der Schlüsselwart keinen weiteren übergeordneten Mehrschlüssel besitzen ist ein Schlüssel während einem länger anhaltendem Urlaub (ab 5 Werktage) in einem versiegelten Umschlag beim Schlüsselwart zu hinterlegen. Der Umschlag ist von Außen nur mit dem Vor- und Zunamen zu beschriften. Es darf keine Anschrift sichtbar sein. Die Verschlussseite ist vom Schlüsselinhabers/in zu unterschreiben. Die Rufnummer des Aufenhaltsortes ist außen sichtbar auf dem Umschlag zu notieren.
5.Zuwiderhandlungen.
5.1 Bei Zuwiderhandlung der aufgeführten Vereinbarungen, ist der Schlüsselwart / Inhaber berechtigt alle angefallene Mehrkosten dem Schlüsselempfänger in Rechnung zu stellen.
5.2 Die angefallenen Mehrkosten werden dem Schlüsselempfänger aufgelistet und als Rechnung mitgeteilt.
5.3 Die angefallenen Mehrkosten sind innerhalb 30 Kalendertagen an das angegebene Konto zu begleichen
5.4 Es wird ausdrücklich vereinbart das sich der Schlüsselwart / Vermieter ggfls. an der hinterlegten Kaution befriedigen darf.
5.5 Die fehlende Kaution wird als Mietausfall gerechnet und ist vom Mieter wieder auszugleichen. Bei ausbleibender Zahlung gilt die Vereinbarung der Mietraumkündigung wie im Mietvertrag festgelegt.
Empfangsbestätigung:
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Datum
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Bei Rückgabe des Schlüssels:
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Datum
Unterschrift des Empfängers
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Unterschrift des Schlüsselwarts