Schlüssel-Empfangsbestätigung
Hiermit bestätigt der Empfänger den Erhalt der/des folgenden Schlüssel(s):
Empfänger: _________________________________
Telefonnummer für Gefahrenabwehr der Schlüsselempfängers_______________
Gebäude: _________________________________
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
Schlüsselbezeichnung: ______________________ Schlüsselnummer___________ Schlüsselanzahl____
sonstige Bemerkung: _________________________________
Name des Schlüsselwarts: _________________________
Telefonnummer des Schlüsselwart:____________________
Zur Beachtung:
1. Schlüsselverwahrung
1.1. Der/die Empfänger/in von Schlüsseln ist für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Er/Sie übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben.
1.2. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist insbesondere im Interesse des/der empfangsberechtigten Schlüsselinhabers/in untersagt.
2. Rückgabe von Schlüsseln
2.1. Bei Umzug oder Auszug sind alle erhaltenen Schlüssel an die ausgebende Stelle zurückzugeben. Die Rückgabe wird bestätigt. Auf Verlangen wird eine Quittung ausgestellt. Sollten Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die entstandenen Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit dem/der Schlüsselinhaber/in in Rechnung gestellt.
3. Schließanlagenart
3.1 Mir wurde mitgeteilt das es sich bei der eingebauten Schließanlage um eine digitale Schließanlage/ General Haupt- Schließanlage / Zentralschließanlage / Serienschließanlage handelt.
3.2 Der/die eingebauten Schließzylinder dürfen ohne Zustimmung des Schlüsselwart nicht ausgebaut werden und/oder durch Fremdfabrikate ersetzt werden.
3.3 Der/die Empfänger wurden ausdrücklich hingewiesen, das sich übergeordnete oder Mehrschlüssel im Besitz des Schlüsselwart befinden.
3.4 Die Sicherstellung der Mehrschlüssel trägt alleine der Schlüsselwart und verpflichtet sich die unbefugte Nutzung sicher zu stellen und ggfls. nachzuweisen.
4. Gefahrenabwehr
4.1 Im Falle der Gefahrenabwehr ist der Schlüsselwart befugt die übergeordneten Mehrschlüssel zur Öffnung der betroffenen Räume zu nutzen. Er verpflichtet sich in der gesamten Zeit der gefahrenabwehr sich zu Kontrolle in den betroffenen Räumen zu befinden. Ebenfalls verpflichtet sich der Schlüsselwart die Räumlichkeiten nach der Bekämpfung der Gefahrenabwehr die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu verschließen.
4.2 Der Schlüsselwart verpflichtet sich im Falle der Notöffnung den Nutzer / Mieter sofort telefonisch zu unterrichten. Sollte der Nutzer / Mieter nicht zu erreichen sein, wird der Schlüsselwart eine Notiz mit allen Informationen am Haupteingangsbereich des Nutzers hinterlassen.
Empfangsbestätigung:
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Datum
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Bei Rückgabe des Schlüssels:
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Datum
Unterschrift des Empfängers
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Unterschrift des Schlüsselwarts