
Feststellanlagen machen Brandschutztüren barrierefrei
Wenn man öfter hindurchgeht, sind sie ziemlich lästig: Rauch- und Feuerschutztüren müssen geschlossen sein. Einzige Ausnahme: Wenn sie mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Dann dürfen sie offenstehen. Denn Feststellanlagen garantieren das sichere Schließen von Türen im Brandfall. Da sie komplexe Anlagen sind, ist es unbedingt notwendig, sie regelmäßig zu warten.
Brände entstehen schnell und häufig unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, ist das Abschotten immer noch die wirksamste Maßnahme. Das heißt, in Gebäuden sollen feuerbeständige Wände die Ausbreitung von Feuer und Rauch möglichst lange verhindern. Dies können sie jedoch nur, wenn auch die sogenannten Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) in den Brandschutzwänden, also Türen und Tore, im Brandfall geschlossen sind. Deshalb müssen Brandschutztüren durch Türschließer selbstschließend sein.
Feststellanlagen statt Keile
Feststellanlagen sind komplexe technische Anlagen. Sie bestehen aus mindestens einem Brandmelder, einer Stromversorgung, einer Feststellvorrichtung und einer Auslösevorrichtung. Feststellvorrichtungen sind oft elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen. Haftmagnete benötigen an der Wand montierte Haftgegenplatten. Die anderen Systeme sind bereits im Türschließer oder in der Gleitschiene integriert.
Gemeinsam ist allen Arten von Feststellvorrichtungen, dass sie im Alarmfall durch den Brandmelder und bei Stromausfall von der Auslösevorrichtung abgeschaltet werden. Dadurch wird die Tür freigegeben und vom Türschließer geschlossen. Ist die Tür zweiflügelig, sorgt eine integrierte Schließfolgeregelung dafür, dass die Flügel korrekt schließen. Somit ist das Schutzziel der Brandschutztür erreicht: Sie verhindert, dass sich Brand und Brandrauch ausbreitet.
„Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens
- einem Brandmelder als Rauch- und, soweit erforderlich, Wärmemelder,
- einer signalverarbeitenden Auslösevorrichtung,
- einer an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen Energieversorgung,
- einer an die Energieversorgung angeschlossenen Feststellvorrichtung und
- einem Handauslösetaster.“
Sie erkennen, dieses komplexe Thema ist nicht einfach am Telefon abgehandelt. Hier ist ein Vor Ort Termin zwingend zu empfehlen.
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