Ob eine Türe Funktionsfähig ist, davon kann im Ernstfall das Leben der Gebäudenutzer und der Rettungskräfte abhängen.

Sicht- und Funtionskontollen sind sinnvoll und auch kostensparend. Störungen werden frühzeitig erkannt und erhöhen so die Langlebigkeit der Türe.

Trotzdem scheinen viele Betreiber und Eigentümer der Meinung zu sein, dass Türen nur eingebaut werden müssen und dann jahrelang ohne weiteres funktionieren.  Feuerschutz-, Rettungsweg- und Brandschutz- Türen sind Bauteile des Rettungskonzeptes Ihres Gebäudes. Sie sollen im Ernstfall Brandabschnitte gewährleisten und Fluchtwege frei von Rauch halten.

In Versammlungen halten einige Eigentümer Wartungen für überflüssig oder gar für Geldmacherei !

Die betroffenen Türen hätten im Rahmen des Zulassungsverfahrens schließlich erfolgreich eine Dauerfunktionsprüfung bestanden – das muss reichen!

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Eine Dauerfunktionsprüfung wird durchschnittlich für ca. 200 000 Öffnungszyklen vergeben.

Bei einer stark genutzten Türe, wie Tiefgarage oder Haustüre und nur 20 Wohneinheiten ist es leicht den Jahresverbrauch an Zyklus zu errechnen. Je Woheinheit 4 Personen welche nur 5 mal täglich die Türe frequentieren, haben wir eine Nutzung von 400 Betätigungen am Tag. Somit sind 146 000 Betätigungen in nur einem Jahr zusammengekommen.

Ist die Wartung überflüssig?

-NEIN-

Die Sicht- und Funktionskontrolle der  Türen ist also der errechneten Nutzung anzupassen. Nur dann kann die Lebensdauer der Türe maximal ausgedehnt werden. Ein jährlicher Rhythmus erhöht zwar die Nebenkosten, reduziert jedoch die Instandsetzungskosten, da die Instandsetzung nicht erst bei einem totalen Funktionsausfall des Bauelementes erfolgen muss.

Noch wichtiger!! Im Ernstfall sind die Rettungwege für die Bewohner und Rettungspersonal frei.

In der heutigen Zeit fühlt sich niemand verantwortlich. Das wird schon die Hausverwaltung richten. Diese oder ähnliche Verhaltensweisen kenne wir alle. Im Notfall nutzt uns das aber nicht. Bei der jährlichen Kontrolle werden beschädigte Türbeschläge, defekte Verschlüsse und vieles mehr überprüft. Reparaturen werden dem Betreiber oder Hausverwaltung zur Instandsetzung übermittelt.

Besteht eine Wartungspflicht?

Das ist mit Ja oder Nein nicht zu beantworten.

Für elektrische Fluchtsteuerungen sind Wartungen Pflicht. Bei mechanischen Feuerschutztüren ist uns keine Pflicht bekannt.  Hier ist es abhängig von der DITB bzw. dern Vorgaben der zuständigen Feuerwehr. Jedoch in der Landesbauordnung ist aufgeführt, dass der Eigentümer / Betreiber für die Instandhaltung baulicher Anlagen verantwortlich ist. Anders ausgedrückt, im Notfall und versagen einer Türe wird sich das rechtlich für den Betreiber sehr negativ auswirken.

Das kann bis zur Evakuierung eines Gebäudes führen!

Die Funktionskontrolle hilft also Personen zu schützen und Kosten zu senken, sie sollte allerdings von qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Stand: 2017