Einbruchschutz: finanziert mit Krediten oder Zuschüssen der KfW

Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen.

Aktuelle Hinweise zum Zuschuss für private Eigentümer und Mieter:

  • Einzelmaßnahmen werden einheitlich mit 10% der förderfähigen Investitionssumme bezuschusst.
  • Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 50Euro bis max. 1.500 Euro.
  • Der Mindestinvestitionsbetrag beinhaltet Material- als auch Handwerkerkosten und muss mindestens 500€ betragen.
  • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Antragstellung über das Online-Formular der KfW
  • Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks

Die aktuellen Förderbedingungen für den Investitionszuschuss finden Sie hier.
Alternativ können die Maßnahmen durch die KfW auch über einen Kredit gefördert werden.

KFW- Stand 2017