Fluchttürsicherung zur Nachrüstung an Feuerschutztüren

Funktion

Sicherung in Fluchtrichtung
Zur Sicherung der Tür in Fluchtrichtung wird diese zusätzlich über den Türschließer mit integrierter Rettungswegverriegelung zugehalten. Die Spannungsversorgung und Steuerung des Verriegelungselementes erfolgt über das Fluchttürsteuerterminal. Über die Nottaste kann die Tür jederzeit freigeschalten werden. Dabei wird Alarm ausgelöst und optisch und akustisch angezeigt. Die Quittierung des Alarmes ist über den Schlüsseltaster des Türterminals vorzunehmen.

Berechtigte Begehung über einen Schlüssel
Die berechtigte Begehung der gesicherten Tür in Fluchtrichtung erfolgt durch einen Schlüssel über den integrierten Schlüsseltaster des Fluchttürsteuerterminals. Auf gleiche Weise lassen sich auch Dauerfreigabe, Wiederverriegelung und Alarmquittierung durchführen. Für die Begehung entgegen der Fluchtrichtung wird der äußere Schlüsseltaster genutzt.
Zusätzlich ist das Panikschloss zu entriegeln

Überwachung der Türoffenzeit
Während der Kurzzeitfreigabe erfolgt eine Überwachung der Türoffenzeit. Nach deren Ablauf ertönt ein Erinnerungssignal (s.g. Voralarm). Wird dieses ignoriert kommt es zum Türalarm, welcher bis zur Alarmrücksetzung bestehen bleibt. Dabei sind die Zeitfenster für Kurzzeitfreigabe, Voralarm und Türalarm individuell einstellbar. Wird die Tür vor Ablauf der Freigabezeit geschlossen, erfolgt die automatische Wiederverriegelung bzw. Sicherung der Tür.

Kopplung mit Brandmeldeanlage
Zur Anbindung einer Brandmeldeanlage stehen je nach Lösungsvariante ein oder mehrerer Eingänge zu Verfügung.
Bei Auslösung der BMA wird die Fluchttürsicherung notentriegelt und gleichzeitig ein Alarm ausgelöst. Durch Rücksetzen der BMA wird der Alarm automatisch quittiert und die Tür wieder verriegelt.

Nachrüstung an Feuerschutztüren
Gemäß der neuesten Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) entfällt die generelle Nachrüstbarkeit von elektrischen Verriegelungselementen an Feuerschutztüren. Seit Januar 2010 muss die Möglichkeit der Nachrüstung von Haftmagneten o.ä. bei Neuzulassungen bereits in der Zulassung (Dokument A) der Tür festgelegt und geeignete Befestigungspunkte vorgesehen sein, was die Nachrüstung erheblich erschwert.
Der Sicherheitstürschließer nutzt die oft schon vorhandenen, genormten Befestigungspunkte (Bohrbild nach DIN EN 1154: Beiblatt 1) und ist somit an nahezu jeder Feuerschutztür mit Gleitschienentürschließer problemlos nachzurüsten ohne die Zulassung der Tür zu verletzten.

Quelle: assaabloy.de

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an oder senden eine Mail, damit wir schnell einen Ortstermin bei Ihnen vereinbaren können.

Frank Breunig – Sicherheitstechnik und Schlüsseldienst

Inhaber : Frank Breunig
D-61118 Bad Vilbel

Frankfurter Straße 65
Telefon : +49 6101  65 794 00
Telefax : +49 6101  65 794  99
E-Mail : kontakt@sdbv.de