Was ist die EN 179 und 1125 und für wenn gilt Sie?

Seit dem 01.04.2003 ist sie eine Norm und als DIN EN 179 und 1125  uneingeschränkt gültig.

Was unterscheidet die DIN EN 179 zur DIN EN 1125?

In der DIN EN 179 unterliegen Notausgangstüren ohne öffentlichen Publikumsverkehr und Besuchern die Funktionen der Fluchttüren kennen. Darunter sind können auch Nebentüren in öffentlichen Gebäuden gemeint sein.

In der DIN EN 1125 unterliegen Paniktüren mit öffentlichen Publikumsverkehr und Besuchern die Funktionen der Fluchttüren nicht kennen.  Sie müssen ohne Einweisung diese Türen öffnen können.

Wie erkenne ich schnell ob es sich um einen Notausgangstüre handelt?

Grundlegend ist dies in Gebäudeplänen festgehalten. Vor Ort sind diese Türen leicht durch das Piktogramm (grün- weiß nachleuchtend oder als Leuchte) zu erkennen.

Darf ich einen Drehknopfzylinder (früher auch Panikzylinder genannt)  zum Einsatz bringen?

NEIN. Die Norm schreibt die Öffnung als „einhandbedienung“ vor. Bei einem Drehknopfzylinder sind mindestens zwei Handgriffe nötig !

Das heißt natürlich auch: Sollten Sie in ihren  Gebäuden Rettungsbeschilderungen haben, testen Sie unbedingt ob auch das Öffnen im Notfall, mit einer Handbewegung,  auch möglich ist. Wenn nicht, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken angehen.

Wikipedia schreibt hier zu:

(Zitat auszugsweise)

Beschläge an Türen von Flucht- und Rettungswegen sollen ein leichtes Öffnen im Notfall gewährleisten, unabhängig davon, ob die Türen z. B. durch das Abschließen verriegelt oder aus Brand- oder Rauchschutzgründen mittels Schlossfalle nur ins Schließblech eingerastet sind. Ist beispielsweise eine Tür von außen abgeschlossen worden, muss sie sich auch jederzeit von Innen in Fluchtrichtung nur mit einer einfachen Handbewegung öffnen lassen.

Die EN 1125 hat besondere Relevanz, da sie prinzipiell das Optimum für einen Flucht- und Rettungswegbeschlag darstellt, da die verschlossene Tür durch die einfache Druck-Belastung auf den Türbeschlag (Panikstange) geöffnet wird. Werden Beschläge nach EN 1125 verwendet, so ist das Entstehen einer Panik nahezu ausgeschlossen. Es müssen dann auch keine anderen Richtlinien über die Auslegung des Beschlages in Betracht gezogen werden. Bei Anwendung der anderen Beschlagnorm EN 179 ist eine Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung über die Verwendbarkeit durchzuführen.

Die EN 1125 beschreibt Beschläge, die mit einer horizontal über das Türblatt verlaufenden, sich zwischen zwei Schwenkhebeln befindenden Griffstange oder einer Druckstange betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Bedingung ist, dass der Drehtürflügel in Fluchtrichtung öffnet.

EN 179 definiert ebenfalls Anlagen für derartige Türverschlüsse, bei denen eine Kenntnis u. a. der Örtlichkeiten gegeben ist. Die prEN 13633 und prEN 13637 definieren Beschläge mit einem elektrisch steuerbaren Verschluss.

Die EN 179 beschreibt Beschläge, die mit einem Türdrücker (Türklinke), einem wie ein Türdrücker ausgeführten Schwenkhebel oder einer Stoßplatte betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Diese Beschläge können nur dort eingesetzt werden, wo durch andere Bedingungen sichergestellt ist, dass eine Panik nicht entstehen kann.

Die prEN 13633 beschreibt Beschläge, die äußerlich wie Beschläge nach EN 1125 ausgeführt sind. Die Verschlussmechanik wird zusätzlich oder auch nur elektromechanisch verriegelt. Die prEN 13637 beschreibt Beschläge, die äußerlich wie Beschläge nach EN 179 und/oder mit besonderen Fluchtwegfreigabe-Tastern ausgerüstet sind. Die Verschlussmechanik wird zusätzlich oder nur elektromagnetisch oder elektromechanisch verriegelt. In Deutschland ist derzeit (seit 1988) noch für elektrisch verriegelte Türen die EltVTR(Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme in Rettungswegen) zu berücksichtigen.

Diese harmonisierten Normen beschreiben Anforderungen und Prüfverfahren für Verschlüsse an Drehflügeltüren bei Fluchtwegen. Unter Zugrundelegung der in den Normen angegebenen englischen Übersetzung (escape routes) sind in den deutschsprachigen Normentiteln Fluchtwege statt Rettungswege gemeint.

(Zitat ende) Quelle: Wikipedia

Darf ich an der Haustüre einen Drehknopfzylinder einsetzten?

Die Antwort lässt sich schnell beantworten, Keine Auflagen, keine EN 179 oder EN 1125. Wir empfehlen den Einbau eines Drehknopfzylinder sollte keine EN 179 oder EN 1125 vorgeschrieben sein. Im Notfall ist eine verschlossene Haustüre ein Risiko. Das Treppenhaus wird auch zum Fluchtweg. Sie als Vermieter oder Hausverwalter sollten keine Anweisungen ausgeben, welche z. B. das verschließen der Haustüre ab 22 Uhr verlangt. Bedenken Sie immer: Personenschutz geht vor Material- oder Gebäudeschutz.

Rufen Sie uns an, damit wir auch ihre Fluchtwege prüfen und ggfls. umrüsten können. Sie erreichen uns unter 06101 64573

Im Ernstfall kann das Leben retten